Anreise

Charlotte hat einen internationalen Flughafen mit direkten Flügen nach Frankfurt und München sowie andere europäische Städte. Viele Fluglinien fliegen auch von anderen grossen amerikanischen Flughäfen nach Charlotte, so dass viele Flugmöglichkeiten bestehen.
Von München fliegt die Lufthansa direkt und von Frankfurt fliegt US Airways nach Charlotte.
Wir empfehlen frühzeitig zu buchen – im Moment sind die Tickets relativ günstig, die Preise werden wohl aber noch steigen.
Für die Einreise in die Vereinigten Staaten braucht Ihr einen Reisepass, der für die gesamte Reisezeit gültig ist. Grundsätzlich braucht Ihr als Tourist mit Reisedauer von weniger als 90 Tagen kein Visum (das Programm nennt sich Visa-Waiver). Im Flugzeug muss dann noch ein Zollformular ausgefüllt werden.
Ein paar Tage bevor es los geht müsst Ihr eine ESTA Genehmigung beantragen. Das geht entweder übers Internet oder im Reisebüro. Hierfür und für viele andere Sachen in den USA ist es nützlich eine Kreditkarte zu haben.
Das auswärtige Amt gibt für ESTA folgende Tips:

Seit dem 12. Januar 2009 müssen alle Reisenden, die im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms (VWP) in die USA reisen, vor der beabsichtigten Einreise zwingend via Internet unter
Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttps://esta.cbp.dhs.gov
eine elektronische Einreiseerlaubnis („Electronic System for Travel Authorization“-ESTA-) einholen. Die Beantragung über Dritte (z.B. Reisebüro) ist möglich. Die einmal erteilte Einreiseerlaubnis gilt für beliebig viele Einreisen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Die zuständigen US-Behörden empfehlen, den Antrag gemäß ESTA nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen.
Die ESTA-Beantragung ist seit dem 8. September 2010 gebührenpflichtig. Es werden 14 US-$ erhoben, die Bezahlung erfolgt per Kreditkarte (MasterCard, VISA, American Express, Discover) im Internet. Alternativ kann die Bezahlung auch über Dritte (z.B. Reisebüro) erfolgen.
Nur bei folgenden Sondersituationen muss auch vor Ablauf von zwei Jahren eine neue „Travel Authorization“ beantragt werden:
• Wechsel des Reisepasses
• Änderung des Namen
• Wechsel des Geschlechts
• Wenn sich Ihre Antwort auf eine der im ESTA-Antragsformular gestellten mit ja oder nein zu beantwortenden Fragen geändert hat (siehe hierzu die o.a. ESTA-Webseite)
Die Webseite mit dem elektronischen Antragsformular ist in deutscher und 20 weiteren Sprachen verfügbar. In aller Regel erhält der Antragsteller innerhalb kurzer Zeit eine Antwort. Es wird empfohlen, die Erlaubnis auszudrucken und bei Reisen mit sich zu führen. Im Falle einer Ablehnung durch ESTA kann die Reise zunächst nicht angetreten werden. Sie müssen sich in einem solchen Fall zur Beantragung eines Visums an die zuständige US-Auslandsvertretung wenden. Erst im Rahmen der Visumbeantragung werden Ihnen ggf. auch die Gründe für die Ablehnung der elektronischen Einreiseerlaubnis mitgeteilt. Auf keinen Fall sollte nach einer Visumablehnung eine Einreise nur mit einer ESTA-Genehmigung versucht werden. Mit großer Wahrscheinlichkeit ist in solchen Fällen mit einer Zurückweisung des Reisenden an der US-Grenze zu rechnen.
Bitte beachten Sie, dass auch bei Vorliegen einer Einreiseerlaubnis nach diesem neuen elektronischen Verfahren (wie auch bei Vorliegen eines gültigen US-Einreisevisums) die abschließende Entscheidung über die Einreise weiterhin den US-Grenzbeamten vorbehalten bleibt.
Hinweis zur korrekten Angabe der Seriennummer des deutschen Reisepasses beim elektronischen ESTA-Formular: Einzelne ESTA-Nutzer haben anstelle der Ziffer „0“ (Null) den Buchstaben „O“ angegeben. Dies kann zu Problemen bei der Einreise führen. Bitte beachten Sie, dass der Buchstabe „O“ für die Seriennummer der deutschen Reisepässe nicht verwendet wird.

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